Arbeitszeugnisse

Arbeitszeugnisse in Polen

Ein polnisches Arbeitszeugnis unterscheidet sich von einem deutschen Arbeitzeugnis. Es ist ein sehr offizielles Dokument, dessen Inhalt streng vorgeschrieben ist und es darf keinerlei Wertung beinhalten. Auf den ersten Blick wirkt dieses Dokument uninformativ und tabellarisch, beinhaltet aber dennoch Signale, auf die ein erfahrener Personalberater achtet.


Das Arbeitszeugnis beinhaltet folgende Positionen:


Dauer des Arbeitsverhältnisses
Position
Arbeitsabwesenheiten mit ihrer Art und Länge
Genutzte und verbliebene Urlaubstage
Art und Ursache der Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Informationen über Lohnpfändungen

Bewertungen der Arbeitsleistungen und des Verhaltens des Mitarbeiters lassen sich jedoch aus einem polnischen Arbeitszeugnis nicht einmal zwischen den Zeilen herauslesen.
Hier bedarf es zum Beispiel der Einholung von ergänzenden Referenzen der polnischen Arbeitgeber.

Als Personalberaterin gehört auch zu meinen Aufgaben, Ihnen als Auftraggeber bei der richtigen Interpretation von polnischen Arbeitszeugnissen und Arbeitsverträgen zu helfen.


Arbeitszeugnisse in Deutschland

Das deutsche Arbeitszeugnis ist eine vom Arbeitgeber erstellte Urkunde über ein Dienstverhältnis. Man unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis.

Das einfache Arbeitszeugnis muss stets Angaben über die Person des Arbeitnehmers (vollständiger Name, Vorname und Beruf) und die Art und Dauer der Beschäftigung enthalten. Die Art der Beschäftigung ist so genau und vollständig zu beschreiben, dass sich ein Dritter hierüber ein Bild machen kann. Weiter ist die Dauer des Arbeitsverhältnisses anzugeben. Unterbrechungen tatsächlicher Art (Urlaub, Krankheiten etc.) dürfen nicht angegeben werden. Das einfache Arbeitszeugnis enthält keine Leistungsbeurteilung.

Das qualifizierte Zeugnis soll Leistungen und Führung während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses charakterisieren. Das Zeugnis muss eine Bewertung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers enthalten. Bei der Leistungsbeurteilung muss sich der Arbeitgeber mit der Leistung des Arbeitnehmers auseinandersetzen. Bei der Verhaltensbeurteilung muss der Arbeitgeber beschreiben, wie sich der Arbeitnehmer gegenüber Arbeitskollegen sowie dem Arbeitgeber und Kunden verhalten hat.

Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein, dass heißt, es muss dem Arbeitnehmer möglich sein, mit diesem Zeugnis einen neuen Job zu bekommen. Für die Bewertung der Leistung hat sich zwischenzeitlich ein Sprachgebrauch entwickelt, der aus einem Gestrüpp beschönigender Formulierungen besteht. Überwiegend geht die Praxis von einer sechsstufigen Notenskala aus.
Dadurch erweckt das Dokument auf einen ungeübten Leser auf den ersten Blick einen positiven Eindruck. Für ein polnisches Auge wirkt es verblüffend, weil man ohne entsprechende Schulung und Erfahrung kaum relevante Informationen herauslesen kann.



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